Nach Annex 16 des EU-GMP-Leitfadens bestätigt die Sachkundige Person (engl. Qualified Person) durch Zertifizierung, dass eine Charge den Anforderungen der Guten Herstellpraxis, sowie der Genehmigung zum Inverkehrbringen (der Marktzulassung oder der Genehmigung für eine klinische Prüfung) entspricht. Die Sachkundige Person muss daher dafür Sorge tragen, dass die betreffende Charge den in den geltenden Rechtsvorschriften niedergelegten Anforderungen und den behördlichen genehmigten Produktdossiers entsprechend hergestellt und kontrolliert worden ist.
A&O Pharma GmbH hat eine eigene Herstellerlaubnis nach §13 AMG, unter der Chargenfreigaben gemäß EU-GMP Leitfaden Annex 13 und 16 bzw. AMWHV §16 durchgeführt werden können. Hierzu ist eine entsprechende Registrierung erforderlich.