Die gesetzliche Regulierung sieht vor, dass alle Informationen, die ein pharmazeutisches Unternehmen zu seinen Produkten veröffentlicht, strengen, nationalen Maßgaben entsprechen. Dafür wurde die Funktion des Informationsbeauftragen als gesetzlicher Garantenträger etabliert. Die Bestellung des Informationsbeauftragten ist verpflichtend für jeden Zulassungsinhaber und muss in Person von der zuständigen Überwachungsbehörde genehmigt werden.
Die wesentlichen Aktivitäten des Informationsbeauftragten bestehen in der Prüfung und Freigabe der Produktinformationstexte (Fachinformation, Packungsbeilage/Gebrauchsinformation, Etikettierung) sowie aller Marketingmaterialien bis hin zu den Inhalten, die auf der Website des Unternehmens in Verbindung mit seinen Produkten veröffentlicht werden.
A&O stellt Ihnen erfahrene Kolleginnen zur Verfügung, die diese Aufgabe für Ihre Firma übernehmen kann.
Sofern Sie bereits einen Informationsbeauftragten benannt haben, können wir diesen durch eine Vorabprüfung der Texte und Druckvorlagen sehr effizient unterstützen und damit den Prozess der Textfreigabe erheblich beschleunigen. Dies kommt natürlich auch dem Herstellungsprozess zu Gute, der durch eine schnelle Textfreigabe flexibler und schneller durchgeführt kann.