Leistungen· Sekundärverpackung und Etikettierung klinischer Prüfpräparate
Demnächst in Lörrach, voraussichtlich ab Ende Q1 2027
Die Studie ist genehmigt. Jetzt muss die Prüfmedikation richtig etikettiert in die Zentren.
Wir verpacken und etikettieren Ihre klinischen Prüfpräparate studienspezifisch, GMP-konform unter eigener Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, und beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben. Auf Wunsch mit QP-Freigabe aus demselben Haus.
Unverbindlich und vertraulich. Antwort in ein bis zwei Arbeitstagen.
§ 13 AMG
Verpackung als Herstellungsschritt unter eigener Erlaubnis
CTR 536/2014
Kennzeichnung klinischer Prüfpräparate
Ein Haus
Etikettierung und QP-Freigabe kombinierbar
Eine genehmigte Studie, deren Prüfmedikation nicht regelkonform gekennzeichnet ist, kann nicht starten.
Die Frage, die zählt
Bekommen wir Verpackung, Etikettierung und Freigabe aus einer Hand?
Ja. Sekundärverpackung und Etikettierung führen wir als GMP-konformen Herstellungsschritt unter unserer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durch. Danach kann unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG dieselbe Prüfmedikation im selben Haus zur Anwendung in der klinischen Studie freigeben, ohne Übergabe an einen weiteren Dienstleister.
Zu jeder klinischen Studie gehört Prüfmedikation, die studienspezifisch verpackt und gekennzeichnet ist. Wir übernehmen die Sekundärverpackung und Etikettierung Ihrer klinischen Prüfpräparate als GMP-konformen Herstellungsschritt unter unserer eigenen Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG und beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben.
Die Kennzeichnung folgt der Clinical Trial Regulation (EU) 536/2014 und der Detailed Commission Guideline C(2017) 8179 (Eudralex Volume 10). Auf Wunsch übernimmt unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG im selben Haus auch die Freigabe der verpackten Prüfmedikation, ein Übergang weniger und ein Ansprechpartner für beides.
Ablauf
Von der Anfrage zur etikettierten Prüfmedikation.
4 Schritte, ein fester Ansprechpartner, keine Überraschungen.
Sie schildern Studie, Präparat, Mengen und Zeitplan. Wir sagen, was Verpackung und Kennzeichnung brauchen.
02
Spezifikation und Etikettenentwurf
Wir stimmen Verpackungskonzept und Etikettentexte mit Ihnen ab, nach CTR 536/2014 und Ihren Vorgaben.
03
Verpackung und Etikettierung
Durchführung als GMP-konformer Herstellungsschritt unter unserer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, lückenlos dokumentiert.
04
Freigabe und Belieferung
Auf Wunsch gibt unsere Sachkundige Person die Prüfmedikation frei. Anschließend beliefern wir die Prüfzentren nach Ihren Vorgaben.
Typische Ausgangslagen
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Sponsoren klinischer Studien
Die Studie ist genehmigt, die Prüfmedikation gefertigt. Es fehlen studienspezifische Verpackung, Etikettierung und die Versorgung der Zentren.
Biotechs ohne eigene Herstellung
Sie entwickeln das Präparat, haben aber keine eigene Herstellungserlaubnis für Verpackung und Kennzeichnung.
Studienteams unter Zeitdruck
Der Studienstart steht fest. Verpackung, Etikettierung und Freigabe müssen verlässlich in den Zeitplan passen.
Sponsoren mit Vergleichspräparaten
Ein zugelassenes Arzneimittel soll als Vergleichspräparat eingesetzt werden und muss dafür studienspezifisch umverpackt und etikettiert werden.
Verantwortung
Wer bei uns dafür geradesteht.
Sie bekommen den Namen, die gesetzliche Rolle und die Durchwahl der Person, die Ihr Thema übernimmt. Vor Vertragsbeginn, nicht danach, und nicht als Team, sondern als Mensch.
Sascha Manthei
Business Development
Sachkundige Person
Schwerpunkte
Sachkundige Person nach § 14 AMG
Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
GMP-Beratung
Auditor
Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Pharmazie, Approbation als Apotheker, Master of Business Administration (MBA)
Unter welcher Erlaubnis verpacken und etikettieren Sie?
Sekundärverpackung und Etikettierung klinischer Prüfpräparate sind Herstellungsschritte. Wir führen sie unter unserer eigenen Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durch, GMP-konform dokumentiert.
Nach welchen Regeln wird die Prüfmedikation gekennzeichnet?
Maßgeblich ist die Clinical Trial Regulation (EU) 536/2014, ergänzt um die Detailed Commission Guideline C(2017) 8179 (Eudralex Volume 10). Wir stimmen die Etikettentexte mit Ihnen ab und dokumentieren die Kennzeichnung GMP-konform.
Können Sie die verpackte Prüfmedikation auch gleich freigeben?
Ja. Unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG kann die Prüfmedikation nach Verpackung und Etikettierung im selben Haus zur Anwendung in der klinischen Studie freigeben. Verpackung, Etikettierung und QP-Freigabe kommen dann aus einer Hand.
Beliefern Sie die Prüfzentren direkt?
Ja. Wir beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben und achten auf einen GDP-konformen Transport, bei Bedarf zusammen mit erfahrenen Logistikpartnern.
Als Mitglied des Life Science Nord Clusters profitieren wir von einem starken, innovativen Netzwerk und setzen uns mit anderen Experten der Branche für zukunftsweisende Entwicklungen ein.