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Leistungen · Sekundärverpackung und Etikettierung klinischer Prüfpräparate

Demnächst in Lörrach, voraussichtlich ab Ende Q1 2027

Die Studie ist genehmigt. Jetzt muss die Prüfmedikation richtig etikettiert in die Zentren.

Wir verpacken und etikettieren Ihre klinischen Prüfpräparate studienspezifisch, GMP-konform unter eigener Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, und beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben. Auf Wunsch mit QP-Freigabe aus demselben Haus.

CTR 536/2014 § 13 AMG Etikettierung

Unverbindlich und vertraulich. Antwort in ein bis zwei Arbeitstagen.

§ 13 AMG
Verpackung als Herstellungsschritt unter eigener Erlaubnis
CTR 536/2014
Kennzeichnung klinischer Prüfpräparate
Ein Haus
Etikettierung und QP-Freigabe kombinierbar

Eine genehmigte Studie, deren Prüfmedikation nicht regelkonform gekennzeichnet ist, kann nicht starten.

Die Frage, die zählt

Bekommen wir Verpackung, Etikettierung und Freigabe aus einer Hand?

Ja. Sekundärverpackung und Etikettierung führen wir als GMP-konformen Herstellungsschritt unter unserer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durch. Danach kann unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG dieselbe Prüfmedikation im selben Haus zur Anwendung in der klinischen Studie freigeben, ohne Übergabe an einen weiteren Dienstleister.

Zu jeder klinischen Studie gehört Prüfmedikation, die studienspezifisch verpackt und gekennzeichnet ist. Wir übernehmen die Sekundärverpackung und Etikettierung Ihrer klinischen Prüfpräparate als GMP-konformen Herstellungsschritt unter unserer eigenen Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG und beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben.

Die Kennzeichnung folgt der Clinical Trial Regulation (EU) 536/2014 und der Detailed Commission Guideline C(2017) 8179 (Eudralex Volume 10). Auf Wunsch übernimmt unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG im selben Haus auch die Freigabe der verpackten Prüfmedikation, ein Übergang weniger und ein Ansprechpartner für beides.

Ablauf

Von der Anfrage zur etikettierten Prüfmedikation.

4 Schritte, ein fester Ansprechpartner, keine Überraschungen.

Erstgespräch vereinbaren
01

Erstgespräch

Sie schildern Studie, Präparat, Mengen und Zeitplan. Wir sagen, was Verpackung und Kennzeichnung brauchen.

02

Spezifikation und Etikettenentwurf

Wir stimmen Verpackungskonzept und Etikettentexte mit Ihnen ab, nach CTR 536/2014 und Ihren Vorgaben.

03

Verpackung und Etikettierung

Durchführung als GMP-konformer Herstellungsschritt unter unserer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, lückenlos dokumentiert.

04

Freigabe und Belieferung

Auf Wunsch gibt unsere Sachkundige Person die Prüfmedikation frei. Anschließend beliefern wir die Prüfzentren nach Ihren Vorgaben.

Typische Ausgangslagen

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Sponsoren klinischer Studien

Die Studie ist genehmigt, die Prüfmedikation gefertigt. Es fehlen studienspezifische Verpackung, Etikettierung und die Versorgung der Zentren.

Biotechs ohne eigene Herstellung

Sie entwickeln das Präparat, haben aber keine eigene Herstellungserlaubnis für Verpackung und Kennzeichnung.

Studienteams unter Zeitdruck

Der Studienstart steht fest. Verpackung, Etikettierung und Freigabe müssen verlässlich in den Zeitplan passen.

Sponsoren mit Vergleichspräparaten

Ein zugelassenes Arzneimittel soll als Vergleichspräparat eingesetzt werden und muss dafür studienspezifisch umverpackt und etikettiert werden.

Verantwortung

Wer bei uns dafür geradesteht.

Sie bekommen den Namen, die gesetzliche Rolle und die Durchwahl der Person, die Ihr Thema übernimmt. Vor Vertragsbeginn, nicht danach, und nicht als Team, sondern als Mensch.

Sascha Manthei

Sascha Manthei

Business Development

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
  • GMP-Beratung
  • Auditor

Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Pharmazie, Approbation als Apotheker, Master of Business Administration (MBA)

Dr. Lenka Taylor

Dr. Lenka Taylor

Klinische Prüfpräparate und GCP

Schwerpunkte

  • GCP- und GMP-Beratung
  • GCP-Schulungen
  • Planung klinischer Studien
  • IMPD-Erstellungen

Promotion in klinischer Analytik, Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Dr. Olaf Mundszinger

Dr. Olaf Mundszinger

Gründer und Geschäftsführer

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung Pharma
  • BtM-Verantwortlicher
  • IMPD-Erstellungen
  • Pharmazeutische Analytik

Promotion in analytischer Chemie, Studium Pharmawissenschaften und Chemie

Häufige Fragen zu Sekundärverpackung und Etikettierung klinischer Prüfpräparate.

Ihre Fragen klären wir im Erstgespräch. Sascha Manthei nimmt sich die Zeit dafür.

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Unter welcher Erlaubnis verpacken und etikettieren Sie?

Sekundärverpackung und Etikettierung klinischer Prüfpräparate sind Herstellungsschritte. Wir führen sie unter unserer eigenen Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG durch, GMP-konform dokumentiert.

Nach welchen Regeln wird die Prüfmedikation gekennzeichnet?

Maßgeblich ist die Clinical Trial Regulation (EU) 536/2014, ergänzt um die Detailed Commission Guideline C(2017) 8179 (Eudralex Volume 10). Wir stimmen die Etikettentexte mit Ihnen ab und dokumentieren die Kennzeichnung GMP-konform.

Können Sie die verpackte Prüfmedikation auch gleich freigeben?

Ja. Unsere Sachkundige Person nach § 14 AMG kann die Prüfmedikation nach Verpackung und Etikettierung im selben Haus zur Anwendung in der klinischen Studie freigeben. Verpackung, Etikettierung und QP-Freigabe kommen dann aus einer Hand.

Beliefern Sie die Prüfzentren direkt?

Ja. Wir beliefern die klinischen Prüfzentren nach Ihren Vorgaben und achten auf einen GDP-konformen Transport, bei Bedarf zusammen mit erfahrenen Logistikpartnern.

Leistungen, die oft zusammen gebraucht werden

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Life Science Nord

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