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Leistungen · Arzneimittelfreigabe

Ihre Charge ist fertig. Es fehlt nur noch die Unterschrift, die zählt.

Ohne die Freigabe einer Sachkundigen Person nach § 14 AMG darf keine Arzneimittelcharge in den Verkehr gebracht werden. Fehlt diese Funktion im Haus, kann das Arzneimittel nicht freigegeben werden. A&O Pharma stellt Ihnen eine namentlich benannte Sachkundige Person mit eigener Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG), die Ihre Chargendokumentation prüft und mit ihrer Zertifizierung persönlich freigibt. Falls Ihr Unternehmen nicht über eine Herstellungserlaubnis verfügt, können wir die Chargenfreigabe auch unter der Herstellungserlaubnis der A&O Pharma durchführen.

§ 14 AMG MIA-Inhaber (§ 13 AMG) Chargenfreigabe

Unverbindlich und vertraulich. Antwort in ein bis zwei Arbeitstagen.

CTR 536/2014 & Annex 16
Klinische Studie und kommerziell
Eigenes GMP-Labor
§ 13-AMG-Erlaubnis, Standort Itzehoe
§ 15 AMG Sachkenntnis
namentlich benannte Sachkundige Person

Eine fertige Charge, die nicht für den Markt freigegeben werden kann, kostet jeden Tag viel Geld.

Die Frage, die zählt

Dürfen Sie die QP-Freigabe überhaupt auslagern?

Ja. Sie können die Chargenzertifizierung an ein anderes Unternehmen übertragen, vertraglich klar geregelt über ein Service Agreement, ergänzt um einen Verantwortungsabgrenzungsvertrag (VAV, QTA). Die Gesamtverantwortung für das Arzneimittel trägt dabei weiterhin der Zulassungsinhaber (MAH) beziehungsweise der Sponsor der klinischen Prüfung. Genau das macht das Auslagern für Unternehmen ohne eigene Herstellungserlaubnis attraktiv: Sie bekommen die Freigabe, ohne die Erlaubnis nach § 13 AMG und die Sachkundige Person selbst vorhalten zu müssen.

Nach Annex 16 des EU-GMP-Leitfadens bestätigt die Sachkundige Person (Qualified Person) durch Zertifizierung, dass eine Charge den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis sowie der Genehmigung zum Inverkehrbringen (der Marktzulassung oder der Genehmigung für eine klinische Prüfung) entspricht. Sie trägt dafür Sorge, dass die Charge nach den geltenden Rechtsvorschriften und den behördlich genehmigten Produktdossiers hergestellt und kontrolliert wurde. Fehlt diese Freigabe, darf keine Arzneimittelcharge in den Verkehr gebracht oder in der klinischen Studie verwendet werden.

A&O Pharma hat eine eigene Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, unter der Chargenfreigaben gemäß CTR 536/2014 und Annex 16 bzw. AMWHV § 16 durchgeführt werden können. Die Freigabe kann wahlweise unter Ihrer eigenen Herstellungserlaubnis oder unter unserer erfolgen.

Was wir für Sie übernehmen

Alle Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten, die mit der Chargenfreigabe zusammenhängen:

  • QP-Freigabe klinischer Prüf- und Vergleichspräparate für Studien der Phasen 1 bis 3 nach CTR 536/2014, flexibel nach Zeitpunkt, Aufwand und Anzahl der Chargen.
  • EU-Chargenfreigabe zugelassener, kommerzieller Arzneimittel nach Annex 16 des EU-GMP-Leitfadens bzw. AMWHV § 16.
  • Überwachung der GMP-konformen Herstellung und Prüfung über den gesamten Herstellungsprozess, einschließlich des GDP-konformen Transports über die komplette Lieferkette, von der Wirkstoffherstellung bis zum Versand an das Verteilzentrum, die Verteilung an Apotheken oder die klinischen Prüfzentren. Wir führen Audits durch und behalten die Übersicht.
  • Qualifizierung Ihrer Lieferanten und Hersteller, ob Wirkstoffhersteller, Hersteller von Packmaterialien oder Hilfsstoffen oder Auftragnehmer für Herstellung und Prüfung. Wir qualifizieren und auditieren risikobasiert.

Der regulatorische Rahmen

  • § 13 AMG, eigene Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis (MIA) an drei Standorten.
  • § 14 AMG, namentlich benannte Sachkundige Personen im Haus.
  • CTR 536/2014, Prüfpräparate für klinische Studien der Phasen 1 bis 3.
  • Annex 16 EU-GMP-Leitfaden, Zertifizierung durch die Sachkundige Person und Chargenfreigabe.
  • AMWHV § 16, Chargenfreigabe nach deutscher Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung.
  • § 13 AMG, GMP-zertifiziertes Labor für die begleitende Analytik.

Ablauf

Von der Anfrage zur freigegebenen Charge.

4 Schritte, ein fester Ansprechpartner, keine Überraschungen.

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01

Erstgespräch

Sie schildern Produkt, Darreichungsform und Zeitrahmen. Wir sagen, was wir zur Chargenfreigabe benötigen.

02

Dokumenten- und Prozessprüfung

Wir sichten die vorhandene Dokumentation und definieren mit Ihnen den Freigabeprozess..

03

Analytik bei Bedarf

Fehlende Prüfungen können in unserem GMP-Labor in Itzehoe durchgeführt werden, GMP-konform dokumentiert.

04

Zertifizierung und Freigabe

Die Sachkundige Person zertifiziert die Charge. Sie darf in den Markt oder in die klinische Studie.

Typische Ausgangslagen

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Biotech oder Virtual-Pharma

Sie haben ein Produkt, aber keine eigene QP im Haus. Eine Vollzeitstelle lohnt sich nicht und die Studie wartet nicht.

Hersteller außerhalb der EU

Ihr Produkt ist fertig. Für den EWR-Markt brauchen Sie eine QP im Inland, die die Verantwortung für die Chargenfreigabe nach europäischem Recht trägt.

Unternehmen mit QP-Vakanz

Ihre eigene Sachkundige Person fällt aus oder hat gekündigt. Die Freigaben können trotzdem nicht warten.

Klinische Studien-Teams

Prüfpräparat für Phase 1, 2 oder 3 fertig, Studienstart steht bevor. Sie brauchen die Freigabe nach CTR 536/2014, verlässlich und GMP-konform.

Verantwortung

Wer das bei uns für Sie übernehmen kann.

Sie bekommen den Namen, die gesetzliche Rolle und die Durchwahl der Person, die Ihr Thema übernimmt. Vor Vertragsbeginn, nicht danach, und nicht als Team, sondern als Mensch.

Dr. Olaf Mundszinger

Dr. Olaf Mundszinger

Gründer und Geschäftsführer

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung Pharma
  • BtM-Verantwortlicher
  • IMPD-Erstellungen
  • Pharmazeutische Analytik

Promotion in analytischer Chemie, Studium Pharmawissenschaften und Chemie

Dr. Lenka Taylor

Dr. Lenka Taylor

Klinische Prüfpräparate und GCP

Schwerpunkte

  • GCP- und GMP-Beratung
  • GCP-Schulungen
  • Planung klinischer Studien
  • IMPD-Erstellungen

Promotion in klinischer Analytik, Fachapothekerin für klinische Pharmazie

Sascha Manthei

Sascha Manthei

Business Development

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
  • GMP-Beratung
  • Auditor

Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium der Pharmazie, Approbation als Apotheker, Master of Business Administration (MBA)

Dr. Kai Huwig

Dr. Kai Huwig

Sachkundige Person und Leiter Qualitätskontrolle

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Validierung analytischer Methoden
  • Leiter Qualitätskontrolle nach AMWHV

Studium und Promotion in Chemie, Weiterbildungsstudium Pharmazie zur Sachkenntnis nach § 15 AMG

Dr. Thomas Lutz

Dr. Thomas Lutz

Sachkundige Person und Leiter der Herstellung

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Leiter der Herstellung nach AMWHV
  • Verantwortliche Person für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG
  • Stufenplanbeauftragter nach § 19 Abs. 7 AMWHV

Studium der Pharmazie, Approbation als Apotheker, Promotion in Pharmazeutischer Chemie

Aus der Praxis

Was wir in diesem Bereich gelöst haben.

Anonymisierte Projekte aus genau dieser Leistung, mit Ausgangslage, Vorgehen und dem, was am Ende herauskam.

Sponsor klinischer Studien, kleines Biotech Unternehmen

Von der IMPD bis zur Freigabe, alles in einer Hand

Wirkstoffherstellung im Nicht-EU-Land, Formulierungsentwicklung, Analytik und QP-Freigabe: ein Projekt, das fast alle unsere Leistungen verbindet.

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Großes internationales Pharmaunternehmen

Methodentransfer und EU-Retest für Launch aus dem Drittland

Analytischer Methodentransfer in unser Labor, EU-Retest, Einfuhr und Lagerhaltung mit Logistik-Partner. Launch geplant für 2027.

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Innovatives Biotech Unternehmen im Bereich von Krebstherapeutika

Aufbau einer GMP-Herstellstätte für Peptid-Impfstoffe

Eine renommierte Forschungseinrichtung baut eine Herstellungsstätte für personalisierte Peptid-Impfstoffe auf, wir begleiten von Regulatorik bis Quali...

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Mittelständisches Unternehmen. Zulassungsinhaber und Pharmazeutischer Unternehmer

Sachkundige Person und Leiter der Herstellung gestellt

Nach personellem Engpass sicherten unsere benannten Personen die Chargenfreigabe und das QM-System, die Geschäftstätigkeit lief weiter.

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Mittelständisches Unternehmen. Lohnhersteller von Arzneimitteln

Chargenfreigabe nach EU-Import für Schweizer Lohnhersteller

Kontinuierliche Freigabe kommerzieller Arzneimittel nach der Einfuhr in die EU, plus Beratung bei Änderungen und operative QM-Unterstützung.

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Sponsor klinischer Studien, kleines Biotech Unternehmen

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Ein Sponsor ohne eigene QP brauchte GMP-Überwachung für die Herstellung im Nicht-EU-Land, die IMPD und die Freigabe des Prüfpräparats, alles aus einer...

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Häufige Fragen zu Arzneimittelfreigabe.

Ihre Fragen klären wir im Erstgespräch. Dr. Olaf Mundszinger nimmt sich die Zeit dafür.

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Was bedeutet Chargenfreigabe nach Annex 16 genau?

Annex 16 des EU-GMP-Leitfadens regelt die Zertifizierung durch die Sachkundige Person. Sie bestätigt darin, dass eine Charge sowohl den Anforderungen der Guten Herstellungspraxis als auch der Genehmigung zum Inverkehrbringen entspricht, also der Marktzulassung oder der Genehmigung für eine klinische Prüfung. Erst mit dieser Zertifizierung darf die Charge in den Verkehr.

Können Sie auch klinische Prüfpräparate nach EU-Verordnung 536/2014 freigeben?

Ja. Wir geben klinische Prüf- und Vergleichspräparate für Studien der Phasen 1 bis 3 nach der CTR 536/2014 frei. Je nach Zeitpunkt, Aufwand und Anzahl der Chargen stehen wir flexibel zur Verfügung.

Erfolgt die Freigabe unter unserer oder unter Ihrer Herstellungserlaubnis?

Beides ist möglich. Die Freigabe kann unter Ihrer eigenen Herstellungserlaubnis erfolgen. A&O Pharma besitzt jedoch auch eine eigene Erlaubnis nach § 13 AMG, unter der Chargenfreigaben gemäß Annex 16 bzw. AMWHV § 16 durchgeführt werden können, dafür ist eine entsprechende Registrierung in den Zulassungsunterlagen erforderlich.

Können Sie eine Charge freigeben, auch wenn ich (aktuell) keine eigene Sachkundige Person habe?

Ja. Genau dafür stellen wir Ihnen eine namentlich benannte Sachkundige Person nach § 14 AMG aus unserem Haus. Sie prüft Ihre Chargendokumentation und gibt die Charge mit ihrer Zertifizierung persönlich frei. Die Sachkundige Person ist in Ihr Qualitätsmanagementsystem eingebunden und arbeitet unter Ihrer Herstellungserlaubnis.

Verfügen Sie für die Freigabe über eine eigene Herstellungserlaubnis?

Wir sind Inhaber der Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis nach § 13 AMG (MIA). Diese Basis liegt vollständig in unserem Haus bereits an zwei Standorten vor und muss nicht noch etabliert werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Sachkundige Person Ihre Charge überhaupt zertifizieren und freigeben darf.

Wie schnell können Sie eine produzierte Charge freigeben?

Wenn eine Charge fertig ist und nur noch die Freigabe fehlt, sind kurzfristige Freigaben möglich. Voraussetzung ist eine vollständige, prüffähige Chargendokumentation. Sobald wir die Unterlagen haben, beginnen wir mit der Bewertung, sprechen Sie uns bei zeitkritischen Fällen direkt an.

Was passiert bei einer Abweichung oder einem OOS-Ergebnis?

Abweichungen und Out-of-Specification-Befunde werden vor der Freigabeentscheidung bewertet. Unsere Sachkundige Person prüft, ob der Befund die Verkehrsfähigkeit berührt, und entscheidet auf dieser Grundlage, im Dialog mit Ihnen und, wo nötig, abgesichert durch Analytik in unserem GMP-zertifizierten Labor. Freigegeben wird nur, was sich verantworten lässt.

Können Sie auch Ware aus Drittländern in den Verkehr bringen?

Ja. Bei Einfuhr aus Drittländern ohne Mutual Recognition Agreement führen wir den in der EU vorgeschriebenen Retest durch, bevor die Sachkundige Person in Übereinstimmung mit dem Annex 21 zertifiziert. Erst danach gilt die Charge als verkehrsfähig. Den EU-Retest decken wir mit unserem GMP-zertifizierten Labor ab.

Leistungen, die oft zusammen gebraucht werden

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Life Science Nord

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