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Leistungen · Interim Management

Eine vakante Pflichtrolle, und der Betrieb steht.

Wenn die Sachkundige Person nach § 14 AMG, die Leitung der Qualitätskontrolle oder die Verantwortliche Person nach § 52a AMG ausfällt, fehlen Ihnen die für einen pharmazeutischen Unternehmer gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen und Sie dürfen nicht mehr freigeben, nicht mehr ausliefern. Wir besetzen diese Funktionen kurzfristig, mit einer namentlich benannten Fachkraft auch vor Ort, die Ihre Funktionsfähigkeit aufrecht erhält.

§ 14 AMG § 63a / QPPV § 52a AMG

Unverbindlich und vertraulich. Antwort in ein bis zwei Arbeitstagen.

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benennbare §-Rollen (u. a. § 14, § 52a AMG, § 6 BtMG und § 63a AMG)
§ 13 AMG
Eigene Herstellungserlaubnis & Sachkundige Personen im Haus
2 Standorte
Efringen-Kirchen & Itzehoe, Fachkräfte vor Ort

Ohne benannte Person keine Freigabe, keine Auslieferung, und die eigene Stelle ist erst in Monaten besetzt.

Die Frage, die zählt

Darf eine externe Person überhaupt als benannte Sachkundige Person eingetragen werden?

Ja. Das Arzneimittelgesetz verlangt, dass die Person die geforderte Sachkenntnis besitzt, ständig zur Verfügung steht und die Verantwortung persönlich trägt. Es verlangt nicht, dass sie bei Ihnen angestellt ist. Sie melden die Person bei der zuständigen Behörde an und sie arbeitet in Ihrer Betriebsstätte vor Ort. Genau deshalb ist Interim Management für Vakanzen die schnellste rechtssichere Lösung: Sie überbrücken Monate der Nachbesetzung, ohne dass Freigabe oder Auslieferung stillstehen.

Ihr Unternehmen wächst, eine Schlüsselposition ist unbesetzt, oder eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion fällt kurzfristig aus. In der pharmazeutischen Industrie ist das kein Personalthema, sondern ein Betriebsrisiko: Ohne benannte Sachkundige Person darf keine Charge freigegeben werden, ohne Stufenplanbeauftragten fehlt die Pharmakovigilanz-Verantwortung. A&O Pharma stellt qualifiziertes Personal zur vorübergehenden oder teilweisen Besetzung vor Ort in Ihrer Betriebsstätte bereit.

Diese Positionen besetzen wir

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG für Chargenzertifizierung und Freigabe.
  • Stufenplanbeauftragter beziehungsweise QPPV nach § 63a AMG für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit.
  • Informationsbeauftragter nach § 74a AMG für Prüfung und Freigabe der Produktinformationstexte.
  • Verantwortliche Person im Großhandel nach § 52a AMG.
  • Betäubungsmittelbeauftragter nach § 6 BtMG.
  • MedCanG-Verantwortliche Person.
  • Leitung der Qualitätskontrolle.
  • Leitung der Qualitätssicherung.
  • Leitung der Herstellung.
  • Qualitätsmanagement.

Warum A&O Pharma

  • Unsere Fachleute üben diese Funktionen auch im eigenen Haus aus, unter eigener Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG.
  • Sie erhalten eine namentlich benannte Person mit einschlägiger Qualifikation, mit einem starkem Team im Hintergrund.
  • Bei Bedarf lässt sich das Mandat mit weiteren Leistungen kombinieren, etwa Chargenfreigabe, GxP-Beratung oder Analytik.

Ablauf

Von der Anfrage zur Besetzung der vakanten Rolle.

4 Schritte, ein fester Ansprechpartner, keine Überraschungen.

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01

Lagebild im Telefonat

Welche Rolle, seit wann unbesetzt, welche Befugnisse. Meist reichen zwanzig Minuten.

02

Person benennen

Wir benennen eine Fachkraft aus unserem Haus mit der geforderten Sachkenntnis für genau diese Rolle.

03

Anzeige bei der Behörde

Die Änderung wird, falls erforderlich, der zuständigen Behörde angezeigt, damit die Besetzung formal trägt.

04

Arbeiten vor Ort

Die Person arbeitet in Ihrer Betriebsstätte. Die Übergabe an Ihre Festbesetzung bereiten wir mit vor.

Typische Ausgangslagen

Kommt Ihnen eins davon bekannt vor?

Kündigung oder Ausscheiden

Eine benannte Funktion ist weg und die Nachbesetzung dauert erfahrungsgemäß Monate. So lange darf der Betrieb nicht stillstehen.

Krankheit oder Elternzeit

Eine Schlüsselperson fällt planbar oder unerwartet aus. Die Rolle bleibt trotzdem besetzungspflichtig.

Wachstum vor der Festanstellung

Sie bauen Strukturen auf und brauchen die Funktion schon, bevor die Stelle ausgeschrieben ist.

Teilzeitbedarf

Die Rolle füllt keine ganze Stelle. Eine Festanstellung wäre unwirtschaftlich, eine Lücke wäre unzulässig.

Verantwortung

Wer bei uns dafür geradesteht.

Sie bekommen den Namen, die gesetzliche Rolle und die Durchwahl der Person, die Ihr Thema übernimmt. Vor Vertragsbeginn, nicht danach, und nicht als Team, sondern als Mensch.

Dr. Olaf Mundszinger

Dr. Olaf Mundszinger

Gründer und Geschäftsführer

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung Pharma
  • BtM-Verantwortlicher
  • IMPD-Erstellungen
  • Pharmazeutische Analytik

Promotion in analytischer Chemie, Studium Pharmawissenschaften und Chemie

Dr. Klaus-Peter Kreth

Dr. Klaus-Peter Kreth

Sachkundige Person nach § 14 AMG

Schwerpunkte

  • Qualitätsmanagement
  • Operative QA
  • Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Behördeninspektionen
  • Auditor

Approbation als Apotheker, Promotion in Pharmazeutischer Analytik, Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik

Alexander Trautmann

Alexander Trautmann

GMP-Beratung und Schulung

Schwerpunkte

  • GMP-Beratung
  • GMP-Schulungen
  • ISO 13485, MDR und IVDR
  • Behördeninspektionen

Approbation als Apotheker

Dr. Kai Huwig

Dr. Kai Huwig

Sachkundige Person und Leiter Qualitätskontrolle

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Validierung analytischer Methoden
  • Leiter Qualitätskontrolle nach AMWHV

Studium und Promotion in Chemie, Weiterbildungsstudium Pharmazie zur Sachkenntnis nach § 15 AMG

Tatjana Pazer

Tatjana Pazer

Qualitätsmanagement und sterile Herstellung

Schwerpunkte

  • Sterile Herstellung und Compounding
  • Computersystemvalidierung
  • Effizientes Qualitätsmanagement
  • Auditorin

Studium der Pharmazie, Approbation als Apothekerin, Pharmazeutisch-technische Assistentin

Dr. Thomas Lutz

Dr. Thomas Lutz

Sachkundige Person und Leiter der Herstellung

Sachkundige Person

Schwerpunkte

  • Sachkundige Person nach § 14 AMG
  • Leiter der Herstellung nach AMWHV
  • Verantwortliche Person für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG
  • Stufenplanbeauftragter nach § 19 Abs. 7 AMWHV

Studium der Pharmazie, Approbation als Apotheker, Promotion in Pharmazeutischer Chemie

Aus der Praxis

Was wir in diesem Bereich gelöst haben.

Anonymisierte Projekte aus genau dieser Leistung, mit Ausgangslage, Vorgehen und dem, was am Ende herauskam.

Häufige Fragen zu Interim Management.

Ihre Fragen klären wir im Erstgespräch. Dr. Olaf Mundszinger nimmt sich die Zeit dafür.

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Welche Rollen können Sie temporär besetzen?

Wir besetzen gesetzlich vorgeschriebene und betrieblich kritische Positionen: Leitung Qualitätskontrolle, Leitung der Herstellung, Qualitätsmanagement, Leiter der Qualitätssicherung, Sachkundige Person nach § 14 AMG, Verantwortliche Person im Großhandel nach § 52a AMG, Betäubungsmittelbeauftragter nach § 6 BtMG, MedCanG-Verantwortliche Person, Informationsbeauftragter nach § 74a AMG sowie Stufenplanbeauftragter / QPPV nach § 63a AMG.

Wie schnell kann eine Rolle besetzt werden?

Das hängt von der Rolle und Ihren Anforderungen ab. Nach einem Erstgespräch klären wir Eignung und gesetzlichen Rahmen und benennen die konkrete Person. Eine geordnete Überbrückung lässt sich in der Regel in wenigen Wochen herstellen, oft deutlich schneller, wenn es eilt. Rufen Sie uns an, dann schätzen wir den Zeitrahmen für Ihren Fall konkret ein.

Übernimmt die benannte Person wirklich die gesetzliche Verantwortung?

Ja. Es handelt sich um eine namentlich benannte Person mit der erforderlichen Qualifikation, die die Rolle real ausfüllt und die damit verbundene Verantwortung trägt. Sie wissen, wer die Position innehat, und ist direkt erreichbar.

Was passiert, wenn wir unsere eigene Stelle besetzt haben?

Dann erfolgt eine geordnete Übergabe an Ihre dauerhafte Besetzung. Interim Management ist als Brücke gedacht: Wir halten die Rolle fachlich und rechtlich besetzt, bis Ihre eigene Kraft übernimmt, und sorgen für einen sauberen Übergang.

Arbeitet die Fachkraft bei uns vor Ort?

Ja, die temporäre Personalbesetzung erfolgt vor Ort. Die Fachkraft arbeitet sich in Ihren Betrieb ein und übernimmt die Rolle im laufenden Geschäft. Mit Standorten in Efringen-Kirchen und Itzehoe decken wir verschiedene Regionen ab.

Warum nicht einfach selbst eine Vollzeitkraft einstellen?

Können und sollten Sie, wenn der Markt eine geeignete Person hergibt und Sie die Monate Vorlauf haben. Interim Management springt genau dann ein, wenn diese Zeit fehlt: Eine Pflichtrolle ist akut vakant und der Betrieb darf ohne sie nicht weiterlaufen. Wir überbrücken die Lücke, statt dass Sie unter Druck eine dauerhafte Entscheidung treffen müssen.

Leistungen, die oft zusammen gebraucht werden

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Rufen Sie an oder schreiben Sie drei Zeilen. Sie erreichen direkt jemanden, der Ihr Thema fachlich einordnen kann.

Life Science Nord

Als Mitglied des Life Science Nord Clusters profitieren wir von einem starken, innovativen Netzwerk und setzen uns mit anderen Experten der Branche für zukunftsweisende Entwicklungen ein.