Rechtsgrundlage
Wer Arzneimittel gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, braucht nach § 13 AMG eine Herstellungserlaubnis. § 3 AMWHV verweist auf den EU-GMP-Leitfaden. Für den Großhandel gelten die EU-Leitlinien zur Guten Vertriebspraxis (GDP), die ebenfalls Selbstinspektionen, Lieferantenqualifizierung und validierte Systeme verlangen. GMP, GDP und GCP werden oft unter dem Begriff GxP zusammengefasst.
Was ein Berater übernehmen darf und was beim Hersteller bleibt
Kapitel 2 des Leitfadens verlangt, dass Berater für ihr Fachgebiet ausreichend ausgebildet und erfahren sind. Nach Kapitel 7 und § 9 AMWHV braucht jede ausgelagerte Tätigkeit einen schriftlichen Vertrag.
- Ein Berater darf Protokolle und Dokumente erstellen, Qualifizierungen und Validierungen durchführen und Audits vornehmen.
- Beim Hersteller bleiben das pharmazeutische Qualitätssystem und die Prüfung und Genehmigung von Protokollen, die ein Dritter liefert (Annex 15, Nr. 2.6).
- Die Chargenzertifizierung bleibt bei der Sachkundigen Person nach § 14 AMG.
Qualifizierung und Validierung nach Annex 15
Der Validierungsmasterplan legt das Programm fest. Die Qualifizierung reicht von den Benutzeranforderungen (URS) über DQ, Werksabnahme (FAT) und Abnahme vor Ort (SAT), IQ, OQ und PQ. Hinzu kommen Prozess- und Reinigungsvalidierung, die Validierung analytischer Prüfmethoden und Change Control. Umfang und Tiefe richten sich nach einer dokumentierten Risikobewertung. Eine retrospektive Validierung gilt nicht mehr als zulässig.
Computersystemvalidierung und Datenintegrität
Nach Annex 11 sind Anwendungen zu validieren und die IT-Infrastruktur zu qualifizieren. Über den Umfang der Validierung und der Kontrollen zur Datenintegrität entscheidet eine Risikobewertung. Gefordert sind unter anderem ein Systeminventar, Zugriffskontrollen, Audit Trails, die regelmäßig geprüft werden, und eine periodische Bewertung, ob ein System noch validiert ist. Entwürfe für ein überarbeitetes Annex 11, ein überarbeitetes Kapitel 4 und ein neues Annex 22 zu künstlicher Intelligenz lagen von Juli bis Oktober 2025 zur Konsultation aus.
GMP-Dokumentation, Selbstinspektion und Behördeninspektion
Kapitel 4 unterscheidet Vorgaben wie Spezifikationen und SOPs von Aufzeichnungen. Hinzu kommt das Site Master File. Nach Kapitel 9 sind Selbstinspektionen nach festem Programm durchzuführen und zu dokumentieren, unabhängige Audits durch externe Fachleute können dabei nützlich sein. Betriebe mit Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis werden nach § 64 AMG in der Regel alle zwei Jahre von der zuständigen Behörde überprüft.