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Leistungen · GMP- und GxP-Beratung & QA-Unterstützung · Rollen, die wir übernehmen

Externer GMP-Berater

Externer GMP-Berater: GxP-Beratung für Validierung, Audits und Inspektionen

Ein externer GMP-Berater übernimmt Qualifizierung, Validierung, Computersystemvalidierung, GxP-Audits, Inspektionsvorbereitung und GMP-Dokumentation, wenn intern Kapazität oder Erfahrung fehlt. Bei A&O arbeiten diese Fachleute selbst unter GMP, mit eigener Herstellungserlaubnis und GMP-zertifiziertem Labor in Itzehoe.

DQ bis PQ
Qualifizierung nach Annex 15 aus einer Hand
2 Jahre
Regelabstand der GMP-Inspektion (§ 64 AMG)
7
Fälle aus der GMP-Beratung

Das Wichtigste in Kürze

Fachlich geprüft von Dr. Olaf Mundszinger
Rechtsgrundlagen am Gesetzestext geprüft, Stand Oktober 2026

  1. Ein externer GMP-Berater übernimmt Qualifizierung und Validierung, Computersystemvalidierung, GxP-Audits, Inspektionsvorbereitung und GMP-Dokumentation.

  2. Die Verantwortung bleibt beim Hersteller: Er prüft und genehmigt Protokolle Dritter (Annex 15, Nr. 2.6), die Chargenzertifizierung bleibt bei der Sachkundigen Person.

  3. Bei A&O arbeiten die Berater selbst unter GMP, mit eigener Herstellungserlaubnis und GMP-zertifiziertem Labor in Itzehoe.

Bei A&O Pharma

So arbeiten wir mit Ihnen.

Einzelprojekt

Für ein einzelnes Projekt

Wir übernehmen ein abgegrenztes Vorhaben: Qualifizierung von Equipment und Räumen von DQ bis PQ, Prozess- und Reinigungsvalidierung, analytische Methodenvalidierung, Computersystemvalidierung oder einen Herstelltransfer. Auch die Vorbereitung auf eine GMP-Inspektion und Antworten auf Auditbefunde lassen sich so beauftragen.

Laufend

Laufend als externe QA-Unterstützung

Wir arbeiten in Ihrem Qualitätssystem mit, etwa bei CAPA, Abweichungen, Change Control, Reklamationen, Selbstinspektionen und PQR, oder helfen beim Aufbau eines QM-Systems. Dazu gehören Dokumente wie SOPs, das Site Master File und CMC-Unterlagen. Ist eine Stelle in der Qualitätssicherung unbesetzt, kommt auch unser Interim Management in Frage.

Lieferanten und Dienstleister

GxP-Audits und Lieferantenqualifizierung

Wir auditieren Lieferanten und Dienstleister nach GMP, GDP oder GCP und unterstützen die Lieferantenqualifizierung. Der Bericht dient Ihnen als Grundlage für die Bewertung, die nach Kapitel 7 bei Ihnen als Auftraggeber liegt.

Ablauf

So läuft der Start ab.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern Anlass und Zeitrahmen, etwa eine anstehende Inspektion, ein Projekt oder ein Audit. Wir melden uns in 1 bis 2 Tagen zurück.

  2. Angebot und Vertrag

    Umfang, Zeitplan und Verantwortung stehen in einem schriftlichen Vertrag, wie ihn Kapitel 7 des EU-GMP-Leitfadens und § 9 AMWHV verlangen.

  3. Durchführung

    Risikobewertung, Protokolle, Durchführung und Berichte. Prüfung und Genehmigung bleiben bei Ihnen.

  4. Abschluss

    Bericht und Dokumente gehen an Sie. Auf Wunsch begleiten wir die Inspektion und die Antworten auf Befunde.

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Was das Gesetz verlangt

Rechtsgrundlage

Wer Arzneimittel gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, braucht nach § 13 AMG eine Herstellungserlaubnis. § 3 AMWHV verweist auf den EU-GMP-Leitfaden. Für den Großhandel gelten die EU-Leitlinien zur Guten Vertriebspraxis (GDP), die ebenfalls Selbstinspektionen, Lieferantenqualifizierung und validierte Systeme verlangen. GMP, GDP und GCP werden oft unter dem Begriff GxP zusammengefasst.

Was ein Berater übernehmen darf und was beim Hersteller bleibt

Kapitel 2 des Leitfadens verlangt, dass Berater für ihr Fachgebiet ausreichend ausgebildet und erfahren sind. Nach Kapitel 7 und § 9 AMWHV braucht jede ausgelagerte Tätigkeit einen schriftlichen Vertrag.

  • Ein Berater darf Protokolle und Dokumente erstellen, Qualifizierungen und Validierungen durchführen und Audits vornehmen.
  • Beim Hersteller bleiben das pharmazeutische Qualitätssystem und die Prüfung und Genehmigung von Protokollen, die ein Dritter liefert (Annex 15, Nr. 2.6).
  • Die Chargenzertifizierung bleibt bei der Sachkundigen Person nach § 14 AMG.

Qualifizierung und Validierung nach Annex 15

Der Validierungsmasterplan legt das Programm fest. Die Qualifizierung reicht von den Benutzeranforderungen (URS) über DQ, Werksabnahme (FAT) und Abnahme vor Ort (SAT), IQ, OQ und PQ. Hinzu kommen Prozess- und Reinigungsvalidierung, die Validierung analytischer Prüfmethoden und Change Control. Umfang und Tiefe richten sich nach einer dokumentierten Risikobewertung. Eine retrospektive Validierung gilt nicht mehr als zulässig.

Computersystemvalidierung und Datenintegrität

Nach Annex 11 sind Anwendungen zu validieren und die IT-Infrastruktur zu qualifizieren. Über den Umfang der Validierung und der Kontrollen zur Datenintegrität entscheidet eine Risikobewertung. Gefordert sind unter anderem ein Systeminventar, Zugriffskontrollen, Audit Trails, die regelmäßig geprüft werden, und eine periodische Bewertung, ob ein System noch validiert ist. Entwürfe für ein überarbeitetes Annex 11, ein überarbeitetes Kapitel 4 und ein neues Annex 22 zu künstlicher Intelligenz lagen von Juli bis Oktober 2025 zur Konsultation aus.

GMP-Dokumentation, Selbstinspektion und Behördeninspektion

Kapitel 4 unterscheidet Vorgaben wie Spezifikationen und SOPs von Aufzeichnungen. Hinzu kommt das Site Master File. Nach Kapitel 9 sind Selbstinspektionen nach festem Programm durchzuführen und zu dokumentieren, unabhängige Audits durch externe Fachleute können dabei nützlich sein. Betriebe mit Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis werden nach § 64 AMG in der Regel alle zwei Jahre von der zuständigen Behörde überprüft.

Abwägen

Extern über uns oder selbst einstellen?

Extern über A&O PharmaEigene Person einstellen
Verfügbarkeit Kurzfristig für ein Projekt oder eine Phase, ohne Einstellungsverfahren. Erst nach Suche und Einarbeitung verfügbar, danach dauerhaft im Haus.
Fachliche Breite Zugriff auf mehrere Fachleute, etwa für Qualifizierung, Computersystemvalidierung und Audits. Eine Person deckt ab, was sie selbst beherrscht.
Kenntnis Ihres Betriebs Muss sich in Ihre Anlagen, Abläufe und Systeme erst einarbeiten. Kennt Anlagen, Abläufe und Ansprechpartner aus dem Alltag.
Blick von außen Sieht Abläufe ohne Betriebsblindheit. Kapitel 9 nennt unabhängige Audits durch externe Fachleute als nützlich. Kennt die Gründe für bestehende Abläufe, übersieht Gewohntes aber leichter.
Verantwortung Arbeitet nach schriftlichem Vertrag zu. Qualitätssystem und Freigaben bleiben bei Ihnen. Kann dauerhaft Funktionen in Ihrem Qualitätssystem übernehmen.
Kosten Fallen nur für die vereinbarte Leistung an. Bei dauerhaft hohem Bedarf kann eine eigene Stelle günstiger sein. Feste Personalkosten, auch in Zeiten mit wenig Projektarbeit.

Häufige Fragen

Was wir oft gefragt werden.

Was macht ein GMP-Berater?

Ein GMP-Berater unterstützt Hersteller dabei, die Anforderungen der Guten Herstellungspraxis umzusetzen, etwa bei Qualifizierung, Validierung, Audits, Inspektionsvorbereitung und Dokumentation. Er arbeitet nach schriftlichem Vertrag zu, die Verantwortung für das Qualitätssystem bleibt beim Hersteller.

Was ist der Unterschied zwischen GMP und GxP?

GMP ist die Gute Herstellungspraxis. GxP fasst mehrere Gute Praxen zusammen, darunter GMP, die Gute Vertriebspraxis (GDP) für Lagerung und Transport und die Gute Klinische Praxis (GCP) für klinische Prüfungen. Eine GxP-Beratung deckt daher meist mehr als die Herstellung ab.

Was bedeuten DQ, IQ, OQ und PQ?

Die Designqualifizierung (DQ) belegt, dass die Auslegung den Benutzeranforderungen und GMP entspricht, die Installationsqualifizierung (IQ), dass die Anlage korrekt installiert ist. Die Funktionsqualifizierung (OQ) zeigt, dass sie im vorgesehenen Betriebsbereich wie geplant arbeitet, die Leistungsqualifizierung (PQ), dass sie im Prozess wirksam und reproduzierbar funktioniert.

Was gehört zu GxP-konformer Datenverarbeitung und Computersystemvalidierung?

Computersystemvalidierung ist der dokumentierte Nachweis, dass ein computergestütztes System seine Aufgabe zuverlässig erfüllt. Annex 11 verlangt dazu eine Risikobewertung, die auch die Datenintegrität berücksichtigt, Zugriffskontrollen, regelmäßig geprüfte Audit Trails, Datensicherung und eine periodische Bewertung. A&O validiert Computersysteme im eigenen Labor in Itzehoe.

Darf ein externer Dienstleister Validierungsprotokolle erstellen?

Ja. Nach Annex 15 müssen Protokolle eines Dritten vor der Freigabe vom zuständigen Personal am Herstellungsstandort auf Eignung und Übereinstimmung mit den eigenen Verfahren geprüft werden.

Wie bereitet man sich auf eine GMP-Inspektion vor?

Üblich ist eine Selbstinspektion oder ein Audit, das Dokumentation, offene Abweichungen und CAPA, Qualifizierungs- und Validierungsstand, Computersysteme und die Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten prüft. Nach der Inspektion folgen die Antworten auf die Befunde mit Maßnahmenplan.

Wie oft prüft die Behörde einen Herstellungsbetrieb?

Betriebe mit einer Erlaubnis nach § 13 oder § 72 AMG werden nach § 64 AMG in der Regel alle zwei Jahre überprüft. Unangemeldete Inspektionen sind unter anderem bei Verdacht auf Fälschungen oder schwerwiegende Mängel vorgesehen.

Darf eine Selbstinspektion extern durchgeführt werden?

Kapitel 9 des EU-GMP-Leitfadens sieht vor, dass benannte, sachkundige Personen des Unternehmens Selbstinspektionen unabhängig und gründlich durchführen. Unabhängige Audits durch externe Fachleute können dabei nützlich sein. Jede Selbstinspektion ist mit Befunden und Maßnahmen zu dokumentieren.

Weitere Rollen, die wir übernehmen

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Life Science Nord

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