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Leistungen · EU-Markteintritt

Arzneimittel in den EU-Markt bringen.

Egal, aus welchem Land Ihr Arzneimittel kommt: Für den EU-Markt braucht es einen Einführer mit Erlaubnis, eine Sachkundige Person für jede Charge und einen Zulassungsinhaber in der EU. Ob zusätzlich jede Charge erneut geprüft wird, hängt vom Herkunftsland ab.

Kurz gesagt

Was braucht ein Arzneimittel aus einem Drittland für den EU-Markt?

Drei Dinge gelten für jedes Herkunftsland: eine Zulassung mit einem Zulassungsinhaber, der in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, ein Einführer mit Einfuhrerlaubnis und eine Sachkundige Person, die jede eingeführte Charge zertifiziert.

Was sich nach Land unterscheidet, ist die Chargenprüfung. Ohne Abkommen wird jede Charge in der EU vollständig analysiert. Mit einem Abkommen über gegenseitige Anerkennung, das auch die Chargen abdeckt, kann dieser Retest entfallen, etwa bei der Schweiz und bei den USA im Geltungsbereich des MRA. Wird ein Wirkstoff selbst in die EU eingeführt, braucht er außerdem eine schriftliche Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes, außer das Land steht auf der EU-Liste. Für ein Fertigarzneimittel zählt das GMP-Zertifikat des Herstellers.

Vorschriften geprüft am 19.10.2026 an den Originalquellen

Zulassungsinhaber in EU oder EWR

Ohne Sitz in der EU keine Zulassung. A&O übernimmt die Rolle übergangsweise im iMAH-Modell.

Einfuhr mit Partnern

Die physische Einfuhr übernimmt ein Partner. A&O hat die Einfuhrerlaubnis nach § 72 AMG, die nach Annex 21 für die Freigabe nötig ist.

Zertifizierung jeder Charge

Eine Sachkundige Person in der EU zertifiziert jede Charge, auch mit Abkommen.

Vergleich

Die Herkunftsländer im Vergleich.

Was für die wichtigsten Herkunftsländer gilt, auf einen Blick. Einfuhr, Zulassungsinhaber in der EU und Zertifizierung durch die Sachkundige Person sind überall Pflicht.

Der Weg einer Charge in die EU

  1. Herkunftsland

    Herstellung nach EU-GMP Pflicht

    Belegt durch eine Inspektion einer Behörde aus EU oder EWR.

  2. EU-Grenze

    Einfuhr mit Partnern Übernimmt A&O

    Unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.

  3. Itzehoe

    EU-Retest jeder Charge Übernimmt A&O

    Vollständige Analyse in unserem GMP-zertifizierten Labor.

  4. Efringen-Kirchen

    Zertifizierung durch die QP Übernimmt A&O

    Erst dann geht die Charge in den Verkehr.

  5. EU und EWR

    Markt in 30 Ländern Ziel

    Mit Zulassung und Zulassungsinhaber in der EU.

So läuft es zum Beispiel für Indien, China und Großbritannien.

Woher die EU ihre Arzneimittel bezieht

USA und Schweiz liefern zusammen 70 Prozent. Bei beiden kann der Retest entfallen, bei allen anderen nicht.

  1. 1 USA 43,6 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  2. 2 Schweiz 39,0 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  3. 3 Großbritannien 9,0 Mrd. € Retest jeder Charge
  4. 4 China 5,4 Mrd. € Retest jeder Charge
  5. 5 Südkorea 5,3 Mrd. € Retest jeder Charge
  6. 6 Indien 2,9 Mrd. € Retest jeder Charge

Einfuhren der EU 2025 aus Ländern außerhalb der EU, Arzneimittel (HS 30). Quelle: Eurostat Comext, Stand Oktober 2026

Routen-Check

Welche Schritte braucht Ihr Produkt?

Ein paar Klicks, und Sie sehen Ihre Route in den EU-Markt. Das ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worüber wir sprechen sollten.

Der rechtliche Rahmen

Was die Vorschriften verlangen.

Art. 51 Richtlinie 2001/83/EG

Jede Charge aus einem Drittland wird in der EU vollständig analysiert und von einer Sachkundigen Person zertifiziert. Ein Abkommen mit dem Herkunftsland kann die Analyse ersetzen, nicht die Zertifizierung.

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Art. 40 Abs. 3 Richtlinie 2001/83/EG, § 72 AMG, EU-GMP Annex 21

Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Drittländern braucht eine Erlaubnis, in Deutschland nach § 72 AMG. Seit 2022 unterscheidet Annex 21 zwischen dem Ort der physischen Einfuhr und dem Ort der Freigabe, beide brauchen eine Erlaubnis.

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Art. 8 Abs. 2 Richtlinie 2001/83/EG, § 9 Abs. 2 AMG

Eine Zulassung erhält nur, wer in der EU ansässig ist. Hersteller aus Drittländern brauchen dafür eine Niederlassung oder einen Partner in EU oder EWR.

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Art. 46b und 111b Richtlinie 2001/83/EG

Eingeführte Wirkstoffe brauchen eine schriftliche Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes, außer das Land steht auf der Liste der EU-Kommission.

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Häufige Fragen

Was Hersteller aus Drittländern fragen.

Wer darf Arzneimittel aus einem Drittland in die EU einführen?

Nur Unternehmen mit Einfuhrerlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat, in Deutschland nach § 72 AMG. Nach Annex 21 des EU-GMP-Leitfadens braucht sie der Ort der physischen Einfuhr ebenso wie der Ort der Freigabe durch die Sachkundige Person. A&O hat die Erlaubnis für die Freigabe und eigene Sachkundige Personen, die physische Einfuhr übernehmen Partner.

Was ist ein MRA?

Ein Abkommen über gegenseitige Anerkennung zwischen der EU und einem Drittland. Es erkennt GMP-Inspektionen an, und je nach Abkommen auch die Chargenzertifikate des Herstellers. Dann kann der Retest in der EU entfallen. Die EU hat solche GMP-Abkommen mit Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Schweiz und den USA.

Was macht die Sachkundige Person bei der Einfuhr?

Sie zertifiziert jede eingeführte Charge, bevor sie in den Verkehr geht. Dabei stellt sie sicher, dass die Charge nach EU-GMP hergestellt und, wo nötig, in der EU vollständig geprüft wurde. Diese Pflicht gilt für jedes Herkunftsland, auch mit Abkommen.

Brauchen wir eine Niederlassung in der EU?

Für die Zulassung braucht es einen Zulassungsinhaber mit Sitz in EU oder EWR. Das kann eine eigene EU-Niederlassung sein, ein Partner oder übergangsweise A&O im iMAH-Modell.

Was ist eine schriftliche Bestätigung für Wirkstoffe?

Eine Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes, dass der Wirkstoff nach EU-gleichwertiger GMP hergestellt und überwacht wird. Sie ist nötig, wenn der Wirkstoff selbst in die EU eingeführt wird, außer das Land steht auf der Liste der EU-Kommission, etwa die Schweiz oder die USA. Für ein eingeführtes Fertigarzneimittel ist sie nicht nötig.

Ihr Produkt soll in die EU? Wir zeigen Ihnen die Route.

Einfuhr mit unseren Partnern, Retest, Freigabe und Zulassungsinhaber aus einer Hand, für jedes Herkunftsland. Auf Deutsch oder Englisch.

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