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EU-Markteintritt · USA

Aus den USA in den EU-Markt.

Ihre FDA-Inspektion zählt auch in Europa, doch für den EU-Markt fehlen drei Dinge: ein Einführer mit Erlaubnis, eine Sachkundige Person, die jede Charge zertifiziert, und ein Zulassungsinhaber mit Sitz in der EU. A&O übernimmt alle drei.

  • Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis nach §§ 13 und 72 AMG
  • Sachkundige Personen nach § 14 AMG im eigenen Team
  • GMP-zertifiziertes Labor in Itzehoe für den EU-Retest

Der Weg einer Charge aus den USA

  1. USA

    Herstellung und Prüfung Anerkannt

    Die GMP-Inspektion der FDA gilt auch in der EU.

  2. USA

    Chargenzertifikat Pflicht

    Vom Hersteller unterschrieben, für jede Charge.

  3. EU-Grenze

    Einfuhr mit Partnern Übernimmt A&O

    Unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.

  4. Itzehoe

    EU-Retest Entfällt

    Das MRA ersetzt die erneute Prüfung in der EU.

  5. Efringen-Kirchen

    Zertifizierung durch die QP Übernimmt A&O

    Jede Charge, auch unter dem MRA.

  6. EU und EWR

    Markt in 30 Ländern Ziel

    Mit Zulassung und Zulassungsinhaber in der EU.

Ein Schritt weniger als bei den meisten Drittländern: Der Retest entfällt.

43,6 Mrd. €

Arzneimittel hat die EU 2025 aus den USA eingeführt, 37 Prozent aller Einfuhren von außerhalb der EU.

Eurostat Comext, HS 30
2019

Seit dem 11. Juli 2019 erkennen EU und USA ihre GMP-Inspektionen für Humanarzneimittel vollständig an.

EMA, Q&A zum MRA
Jede Charge

braucht trotzdem die Zertifizierung durch eine Sachkundige Person in der EU, auch unter dem MRA.

Art. 51 Richtlinie 2001/83/EG

Kurz gesagt

Wie bringt ein US-Hersteller sein Arzneimittel auf den EU-Markt?

Mit drei Bausteinen: einer EU-Zulassung, deren Inhaber in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum sitzt, einem Einführer mit Einfuhrerlaubnis und einer Sachkundigen Person, die jede eingeführte Charge zertifiziert, bevor sie in den Verkehr geht.

Das Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRA) zwischen EU und USA erleichtert den Weg deutlich: GMP-Inspektionen der FDA werden anerkannt, und für Produkte im Geltungsbereich, die in den USA hergestellt und geprüft wurden, kann der EU-Retest entfallen. Nicht erfasst sind unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate. Chargen von Impfstoffen, Plasmaprodukten und ATMPs werden in der EU erneut geprüft.

Dr. Olaf Mundszinger Fachlich geprüft am 23.10.2026 von Dr. Olaf Mundszinger Sachkundige Person nach § 14 AMG

Vorschriften geprüft am 19.10.2026 an den Originalquellen

Woher die EU ihre Arzneimittel bezieht

Die USA sind das größte Herkunftsland und eines von zwei unter den sechs größten, bei denen der Retest entfallen kann.

  1. 1 USA 43,6 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  2. 2 Schweiz 39,0 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  3. 3 Großbritannien 9,0 Mrd. € Retest jeder Charge
  4. 4 China 5,4 Mrd. € Retest jeder Charge
  5. 5 Südkorea 5,3 Mrd. € Retest jeder Charge
  6. 6 Indien 2,9 Mrd. € Retest jeder Charge

Einfuhren der EU 2025 aus Ländern außerhalb der EU, Arzneimittel (HS 30). Quelle: Eurostat Comext, Stand Oktober 2026

MRA-Prüfer

Was das MRA abdeckt, und was nicht.

Wählen Sie Ihre Produktart. Sie sehen sofort, ob die FDA-Inspektion anerkannt wird und ob der EU-Retest entfallen kann.

Fertigarzneimittel

GMP-Inspektion der FDA

Anerkannt, die EU inspiziert nicht doppelt.

EU-Retest jeder Charge

Kann entfallen, wenn in den USA hergestellt und geprüft, mit Chargenzertifikat des Herstellers.

Freigabe in der EU

Die Sachkundige Person zertifiziert jede Charge, gestützt auf das Chargenzertifikat.

Neu seit Oktober 2025: Die EU-Behörden können sich im Einzelfall auch auf FDA-Inspektionen von Betrieben außerhalb der USA stützen.

So läuft es ab

Vom US-Werk bis zur Freigabe in der EU.

So sieht der typische Weg aus, wenn ein zugelassenes Arzneimittel aus den USA erstmals in die EU geht.

  1. 01

    Zulassung und Zulassungsinhaber

    Ohne Zulassungsinhaber mit Sitz in der EU keine Zulassung. A&O übernimmt die Rolle übergangsweise im iMAH-Modell, bis Sie eine EU-Niederlassung oder einen Partner haben.

  2. 02

    Hersteller und Unterlagen prüfen

    Wir sichten GMP-Status, FDA-Inspektionen und Qualitätsvereinbarung und legen fest, was unter dem MRA anerkannt wird.

  3. 03

    Einfuhr mit unseren Partnern

    Die physische Einfuhr übernimmt ein Partner, unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners, mit Chargenzertifikat des Herstellers.

  4. 04

    Retest, wo nötig

    Produkte außerhalb des MRA prüft unser GMP-zertifiziertes Labor in Itzehoe vollständig nach EU-Vorgaben.

  5. 05

    Zertifizierung jeder Charge

    Unsere Sachkundige Person zertifiziert jede Charge. Erst dann darf sie in der EU in den Verkehr gebracht werden.

Routen-Check

Welche Schritte braucht Ihr Produkt?

Ein paar Klicks, und Sie sehen Ihre Route in den EU-Markt. Das ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worüber wir sprechen sollten.

Der rechtliche Rahmen

Was die Vorschriften verlangen.

Art. 51 Richtlinie 2001/83/EG, § 17 Abs. 3 AMWHV

Die Sachkundige Person zertifiziert jede eingeführte Charge. Von der erneuten Prüfung in der EU kann sie befreit werden, wenn ein Abkommen wie das MRA mit den USA besteht.

Zur Quelle ↗

EU-US-MRA, Sektoraler Anhang GMP

Gegenseitige Anerkennung der GMP-Inspektionen, für Humanarzneimittel voll wirksam seit 11. Juli 2019. Ausgenommen sind derzeit unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate.

Zur Quelle ↗

§ 72 AMG, EU-GMP Annex 21

Auch mit MRA bleibt die Einfuhr aus den USA eine Einfuhr aus einem Drittland. Nach Annex 21 braucht dafür der Ort der physischen Einfuhr eine Erlaubnis und ebenso der Ort der Freigabe. A&O hat die Einfuhrerlaubnis für die Freigabe, die physische Einfuhr übernimmt ein Partner.

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Art. 8 Abs. 2 Richtlinie 2001/83/EG, § 9 Abs. 2 AMG

Eine Zulassung erhält nur, wer in der EU ansässig ist. In Deutschland darf nur ein pharmazeutischer Unternehmer mit Sitz in EU oder EWR Arzneimittel in den Verkehr bringen.

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Art. 46b und 111b Richtlinie 2001/83/EG

Eingeführte Wirkstoffe brauchen eine schriftliche Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes. Die USA stehen auf der Liste der Länder, für die das entfällt.

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Was A&O übernimmt

Alles aus einer Hand, mit Namen und Gesicht.

Häufige Fragen

Was US-Hersteller uns am häufigsten fragen.

Gilt unsere FDA-Inspektion auch in der EU?

Ja, für Produkte im Geltungsbereich des MRA. Die EU-Behörden erkennen GMP-Inspektionen der FDA an und inspizieren nicht doppelt. Das gilt seit dem 11. Juli 2019 für Humanarzneimittel, ausgenommen sind derzeit unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate.

Müssen US-Chargen in der EU noch einmal getestet werden?

Nicht, wenn das Produkt unter das MRA fällt, in den USA hergestellt und geprüft wurde und jede Charge ein vom Hersteller unterschriebenes Chargenzertifikat hat. Dann kann die Sachkundige Person auf den erneuten Test verzichten. Für Impfstoffe, Plasmaprodukte und ATMPs ist der Retest weiter nötig.

Braucht es trotz MRA eine Sachkundige Person in der EU?

Ja. Nach Art. 51 der Richtlinie 2001/83/EG zertifiziert eine Sachkundige Person jede Charge, bevor sie in der EU in den Verkehr geht. Das MRA ersetzt den Test, nicht die Zertifizierung.

Kann ein US-Unternehmen selbst Zulassungsinhaber in der EU sein?

Nein. Der Zulassungsinhaber muss in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein. Wer dort noch keine Niederlassung hat, kann A&O im iMAH-Modell übergangsweise als Zulassungsinhaber einsetzen.

Ändert das neue EU-Pharmapaket etwas daran?

Die Reform des EU-Arzneimittelrechts ist noch nicht in Kraft. Sie wird die Richtlinie 2001/83/EG ablösen, und Artikelnummern werden sich ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die neuen Regeln gelten.

Weitere Herkunftsländer

Ihr Produkt soll nach Europa? Wir zeigen Ihnen die Route.

Ein Gespräch genügt, um Zulassung, Einfuhr und Freigabe für Ihr Produkt einzuordnen. Auf Deutsch oder Englisch.

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