Art. 51 Richtlinie 2001/83/EG, § 17 Abs. 3 AMWHV
Die Sachkundige Person zertifiziert jede eingeführte Charge. Von der erneuten Prüfung in der EU kann sie befreit werden, wenn ein Abkommen wie das MRA mit den USA besteht.
Zur Quelle ↗EU-Markteintritt · USA
Ihre FDA-Inspektion zählt auch in Europa, doch für den EU-Markt fehlen drei Dinge: ein Einführer mit Erlaubnis, eine Sachkundige Person, die jede Charge zertifiziert, und ein Zulassungsinhaber mit Sitz in der EU. A&O übernimmt alle drei.
Der Weg einer Charge aus den USA
USA
Herstellung und Prüfung Anerkannt
Die GMP-Inspektion der FDA gilt auch in der EU.
USA
Chargenzertifikat Pflicht
Vom Hersteller unterschrieben, für jede Charge.
EU-Grenze
Einfuhr mit Partnern Übernimmt A&O
Unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.
Itzehoe
EU-Retest Entfällt
Das MRA ersetzt die erneute Prüfung in der EU.
Efringen-Kirchen
Zertifizierung durch die QP Übernimmt A&O
Jede Charge, auch unter dem MRA.
EU und EWR
Markt in 30 Ländern Ziel
Mit Zulassung und Zulassungsinhaber in der EU.
Ein Schritt weniger als bei den meisten Drittländern: Der Retest entfällt.
Arzneimittel hat die EU 2025 aus den USA eingeführt, 37 Prozent aller Einfuhren von außerhalb der EU.
Eurostat Comext, HS 30Seit dem 11. Juli 2019 erkennen EU und USA ihre GMP-Inspektionen für Humanarzneimittel vollständig an.
EMA, Q&A zum MRAbraucht trotzdem die Zertifizierung durch eine Sachkundige Person in der EU, auch unter dem MRA.
Art. 51 Richtlinie 2001/83/EGKurz gesagt
Mit drei Bausteinen: einer EU-Zulassung, deren Inhaber in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum sitzt, einem Einführer mit Einfuhrerlaubnis und einer Sachkundigen Person, die jede eingeführte Charge zertifiziert, bevor sie in den Verkehr geht.
Das Abkommen über gegenseitige Anerkennung (MRA) zwischen EU und USA erleichtert den Weg deutlich: GMP-Inspektionen der FDA werden anerkannt, und für Produkte im Geltungsbereich, die in den USA hergestellt und geprüft wurden, kann der EU-Retest entfallen. Nicht erfasst sind unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate. Chargen von Impfstoffen, Plasmaprodukten und ATMPs werden in der EU erneut geprüft.
Vorschriften geprüft am 19.10.2026 an den Originalquellen
Woher die EU ihre Arzneimittel bezieht
Die USA sind das größte Herkunftsland und eines von zwei unter den sechs größten, bei denen der Retest entfallen kann.
Einfuhren der EU 2025 aus Ländern außerhalb der EU, Arzneimittel (HS 30). Quelle: Eurostat Comext, Stand Oktober 2026
MRA-Prüfer
Wählen Sie Ihre Produktart. Sie sehen sofort, ob die FDA-Inspektion anerkannt wird und ob der EU-Retest entfallen kann.
Fertigarzneimittel
GMP-Inspektion der FDA
Anerkannt, die EU inspiziert nicht doppelt.
EU-Retest jeder Charge
Kann entfallen, wenn in den USA hergestellt und geprüft, mit Chargenzertifikat des Herstellers.
Freigabe in der EU
Die Sachkundige Person zertifiziert jede Charge, gestützt auf das Chargenzertifikat.
Biotech-Arzneimittel
GMP-Inspektion der FDA
Anerkannt für zugelassene therapeutische Biotech-Produkte.
EU-Retest jeder Charge
Kann unter denselben Bedingungen entfallen.
Freigabe in der EU
Zertifizierung jeder Charge durch die Sachkundige Person.
Wirkstoff (API)
GMP-Inspektion der FDA
Wirkstoffe und Zwischenprodukte sind erfasst.
EU-Retest jeder Charge
Keine schriftliche Bestätigung der FDA nötig, die USA stehen auf der EU-Liste nach Art. 111b.
Freigabe in der EU
Der Hersteller des Fertigarzneimittels prüft den Wirkstoff nach EU-GMP.
Impfstoff
GMP-Inspektion der FDA
Humane Impfstoffe sind derzeit nicht erfasst.
EU-Retest jeder Charge
Retest in der EU, dazu die behördliche Chargenprüfung (OCABR).
Freigabe in der EU
Zertifizierung jeder Charge durch die Sachkundige Person.
Plasmaprodukt oder ATMP
GMP-Inspektion der FDA
Derzeit nicht erfasst.
EU-Retest jeder Charge
Retest in der EU.
Freigabe in der EU
Zertifizierung jeder Charge durch die Sachkundige Person.
Neu seit Oktober 2025: Die EU-Behörden können sich im Einzelfall auch auf FDA-Inspektionen von Betrieben außerhalb der USA stützen.
So läuft es ab
So sieht der typische Weg aus, wenn ein zugelassenes Arzneimittel aus den USA erstmals in die EU geht.
Ohne Zulassungsinhaber mit Sitz in der EU keine Zulassung. A&O übernimmt die Rolle übergangsweise im iMAH-Modell, bis Sie eine EU-Niederlassung oder einen Partner haben.
Wir sichten GMP-Status, FDA-Inspektionen und Qualitätsvereinbarung und legen fest, was unter dem MRA anerkannt wird.
Die physische Einfuhr übernimmt ein Partner, unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners, mit Chargenzertifikat des Herstellers.
Produkte außerhalb des MRA prüft unser GMP-zertifiziertes Labor in Itzehoe vollständig nach EU-Vorgaben.
Unsere Sachkundige Person zertifiziert jede Charge. Erst dann darf sie in der EU in den Verkehr gebracht werden.
Routen-Check
Ein paar Klicks, und Sie sehen Ihre Route in den EU-Markt. Das ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worüber wir sprechen sollten.
Der rechtliche Rahmen
Die Sachkundige Person zertifiziert jede eingeführte Charge. Von der erneuten Prüfung in der EU kann sie befreit werden, wenn ein Abkommen wie das MRA mit den USA besteht.
Zur Quelle ↗Gegenseitige Anerkennung der GMP-Inspektionen, für Humanarzneimittel voll wirksam seit 11. Juli 2019. Ausgenommen sind derzeit unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate.
Zur Quelle ↗Auch mit MRA bleibt die Einfuhr aus den USA eine Einfuhr aus einem Drittland. Nach Annex 21 braucht dafür der Ort der physischen Einfuhr eine Erlaubnis und ebenso der Ort der Freigabe. A&O hat die Einfuhrerlaubnis für die Freigabe, die physische Einfuhr übernimmt ein Partner.
Zur Quelle ↗Eine Zulassung erhält nur, wer in der EU ansässig ist. In Deutschland darf nur ein pharmazeutischer Unternehmer mit Sitz in EU oder EWR Arzneimittel in den Verkehr bringen.
Zur Quelle ↗Eingeführte Wirkstoffe brauchen eine schriftliche Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes. Die USA stehen auf der Liste der Länder, für die das entfällt.
Zur Quelle ↗Was A&O übernimmt
Ihre Fachleute für diesen Weg
Häufige Fragen
Ja, für Produkte im Geltungsbereich des MRA. Die EU-Behörden erkennen GMP-Inspektionen der FDA an und inspizieren nicht doppelt. Das gilt seit dem 11. Juli 2019 für Humanarzneimittel, ausgenommen sind derzeit unter anderem Impfstoffe, Plasmaprodukte, ATMPs und klinische Prüfpräparate.
Nicht, wenn das Produkt unter das MRA fällt, in den USA hergestellt und geprüft wurde und jede Charge ein vom Hersteller unterschriebenes Chargenzertifikat hat. Dann kann die Sachkundige Person auf den erneuten Test verzichten. Für Impfstoffe, Plasmaprodukte und ATMPs ist der Retest weiter nötig.
Ja. Nach Art. 51 der Richtlinie 2001/83/EG zertifiziert eine Sachkundige Person jede Charge, bevor sie in der EU in den Verkehr geht. Das MRA ersetzt den Test, nicht die Zertifizierung.
Nein. Der Zulassungsinhaber muss in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sein. Wer dort noch keine Niederlassung hat, kann A&O im iMAH-Modell übergangsweise als Zulassungsinhaber einsetzen.
Die Reform des EU-Arzneimittelrechts ist noch nicht in Kraft. Sie wird die Richtlinie 2001/83/EG ablösen, und Artikelnummern werden sich ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die neuen Regeln gelten.
Weitere Herkunftsländer
Ein Gespräch genügt, um Zulassung, Einfuhr und Freigabe für Ihr Produkt einzuordnen. Auf Deutsch oder Englisch.
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