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Wissen · GMP

Was bedeutet Good Manufacturing Practice (GMP)?

Kurz gesagt

Good Manufacturing Practice (GMP), deutsch Gute Herstellungspraxis, ist nach der Richtlinie (EU) 2017/1572 der Teil der Qualitätssicherung, der gewährleistet, dass Arzneimittel gleichbleibend nach den für ihren Verwendungszweck angemessenen Qualitätsstandards hergestellt, eingeführt und kontrolliert werden.

Im Detail

Rechtsgrundlage

Grundlage in der EU ist Artikel 47 der Richtlinie 2001/83/EG. Die Grundsätze für Humanarzneimittel legt die Richtlinie (EU) 2017/1572 fest, für Prüfpräparate die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1569 auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 536/2014. Die Europäische Kommission konkretisiert diese Grundsätze im EU-GMP-Leitfaden, EudraLex Band 4. In Deutschland setzt vor allem die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) die Anforderungen um. Nach § 3 Abs. 2 AMWHV gilt zur Auslegung Teil I des Leitfadens für Arzneimittel, Teil II für Wirkstoffe und Teil IV für Arzneimittel für neuartige Therapien.

Aufbau des EU-GMP-Leitfadens

Teil I behandelt in neun Kapiteln die Grundanforderungen an Arzneimittel:

  • pharmazeutisches Qualitätssystem, Personal, Räumlichkeiten und Ausrüstung,
  • Dokumentation, Produktion und Qualitätskontrolle,
  • ausgelagerte Tätigkeiten, Beanstandungen und Produktrückrufe, Selbstinspektion.

Teil II gilt für Wirkstoffe, Teil III enthält ergänzende Dokumente wie die Vorgaben zum Site Master File, Teil IV betrifft Arzneimittel für neuartige Therapien. Hinzu kommen Anhänge zu Einzelthemen, etwa Annex 1 zur Herstellung steriler Arzneimittel, Annex 11 zu computergestützten Systemen, Annex 15 zu Qualifizierung und Validierung und Annex 16 zur Zertifizierung durch die Sachkundige Person.

Was GMP konkret verlangt

Die Richtlinie (EU) 2017/1572 verpflichtet Hersteller unter anderem, ein pharmazeutisches Qualitätssystem zu betreiben, Beanstandungen zu erfassen und zu prüfen, ein wirksames Rückrufsystem vorzuhalten und wiederholt Selbstinspektionen durchzuführen, deren Ergebnisse und Korrekturmaßnahmen dokumentiert werden. Nach § 3 Abs. 1 AMWHV muss das Qualitätsmanagementsystem vollständig dokumentiert sein und auf seine Funktionstüchtigkeit kontrolliert werden. Für eingeführte Arzneimittel verlangt die Richtlinie eine Herstellung nach Standards, die den EU-Standards mindestens gleichwertig sind.

Überwachung

Die Mitgliedstaaten prüfen die Einhaltung durch wiederholte Inspektionen bei Herstellern mit Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis (Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2017/1572). Für Prüfpräparate sieht Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 ebenfalls Inspektionen vor.

In der Praxis bei A&O Pharma

A&O Pharma arbeitet selbst unter einer Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG und betreibt in Itzehoe ein GMP-zertifiziertes Labor. In der GxP-Beratung unterstützen wir bei Methodenvalidierung, Qualifizierung von Equipment und Räumen von DQ bis PQ, Prozess- und Reinigungsvalidierung, GxP-Audits und Behördeninspektionen. Laufende Aufgaben wie Abweichungen, CAPA, Change Control und Selbstinspektionen übernehmen wir in der operativen QM/QS-Unterstützung.

GMP- und GxP-Beratung & QA-Unterstützung

Häufige Fragen

Wo sind die GMP-Regeln in der EU festgelegt?

Die Grundsätze stehen in der Richtlinie (EU) 2017/1572, für Prüfpräparate in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1569. Die ausführlichen Leitlinien enthält der EU-GMP-Leitfaden in EudraLex Band 4.

Welche Vorschrift setzt GMP in Deutschland um?

Vor allem die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV). Sie verweist in § 3 Abs. 2 zur Auslegung auf die Teile I, II und IV des EU-GMP-Leitfadens.

Gilt GMP auch für Prüfpräparate?

Ja. Nach Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sind Prüfpräparate nach Guter Herstellungspraxis herzustellen. Die Einzelheiten regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1569.

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