Ein Wirkstoff aus China braucht drei Dinge: eine Herstellung nach EU-GMP, eine schriftliche Bestätigung der Arzneimittelbehörde der Provinz, in der das Werk liegt, und für die Zulassung ein CEP der EDQM oder, falls kein CEP vorliegt, ein Active Substance Master File (ASMF, früher Drug Master File). Der Hersteller des Arzneimittels in der EU muss den Lieferanten außerdem selbst qualifizieren.
Fertige Arzneimittel aus China brauchen das GMP-Zertifikat des Herstellers, die Einfuhr unter Einfuhrerlaubnis, den Retest jeder Charge in der EU und die Zertifizierung durch eine Sachkundige Person. Eine schriftliche Bestätigung ist dafür nicht nötig, auch wenn der Wirkstoff aus China stammt. Ein Abkommen, das auf den Retest verzichtet, gibt es mit China nicht.