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EU-Markteintritt · China

Aus China in den EU-Markt.

China ist der größte Lieferant der EU für viele Ausgangsstoffe und Wirkstoffe. Ein Abkommen über gegenseitige Anerkennung gibt es nicht: Jede Charge eines Fertigarzneimittels wird in der EU geprüft, und jeder Wirkstoff, der selbst in die EU eingeführt wird, braucht eine schriftliche Bestätigung der chinesischen Behörde. A&O prüft die Unterlagen, führt mit Partnern ein, testet und gibt frei.

  • Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis nach §§ 13 und 72 AMG
  • GMP-zertifiziertes Labor in Itzehoe für den Retest jeder Charge
  • Audits und GMP-Prüfung von Wirkstoffherstellern

Der Weg einer Charge aus China

  1. China

    Herstellung nach EU-GMP Pflicht

    Für Wirkstoffe nach Teil II des EU-GMP-Leitfadens.

  2. China

    Schriftliche Bestätigung Pflicht

    Für die Einfuhr des Wirkstoffs, von der Arzneimittelbehörde der Provinz, in der das Werk liegt.

  3. China

    CEP oder ASMF Pflicht

    Für den Zulassungsantrag des Arzneimittels, nicht für die Einfuhr.

  4. EU

    Lieferantenqualifizierung Übernimmt A&O

    Audit und Prüfung der Unterlagen, bevor der Wirkstoff verwendet wird.

  5. EU

    Herstellung des Arzneimittels Ziel

    Der Wirkstoff geht in die Herstellung in der EU.

Drei Nachweise, die sich gegenseitig nicht ersetzen.

31,6 %

der organischen Chemikalien, die die EU 2025 von außerhalb bezog, kamen aus China. Dazu zählen viele Ausgangsstoffe und Wirkstoffe.

Eurostat Comext, HS 29
34 %

der Antibiotika-Einfuhren der EU kamen 2025 aus China, knapp vor der Schweiz.

Eurostat Comext, HS 2941
5,4 Mrd. €

fertige Arzneimittel hat die EU 2025 aus China eingeführt, Platz 4 der Herkunftsländer.

Eurostat Comext, HS 30

Kurz gesagt

Was braucht ein Wirkstoff oder Arzneimittel aus China für den EU-Markt?

Ein Wirkstoff aus China braucht drei Dinge: eine Herstellung nach EU-GMP, eine schriftliche Bestätigung der Arzneimittelbehörde der Provinz, in der das Werk liegt, und für die Zulassung ein CEP der EDQM oder, falls kein CEP vorliegt, ein Active Substance Master File (ASMF, früher Drug Master File). Der Hersteller des Arzneimittels in der EU muss den Lieferanten außerdem selbst qualifizieren.

Fertige Arzneimittel aus China brauchen das GMP-Zertifikat des Herstellers, die Einfuhr unter Einfuhrerlaubnis, den Retest jeder Charge in der EU und die Zertifizierung durch eine Sachkundige Person. Eine schriftliche Bestätigung ist dafür nicht nötig, auch wenn der Wirkstoff aus China stammt. Ein Abkommen, das auf den Retest verzichtet, gibt es mit China nicht.

Dr. Olaf Mundszinger Fachlich geprüft am 23.10.2026 von Dr. Olaf Mundszinger Sachkundige Person nach § 14 AMG

Vorschriften geprüft am 19.10.2026 an den Originalquellen

Woher die EU ihre Arzneimittel bezieht

Bei fertigen Arzneimitteln liegt China auf Platz 4. Bei organischen Chemikalien und Antibiotika ist es der größte Lieferant der EU.

  1. 1 USA 43,6 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  2. 2 Schweiz 39,0 Mrd. € Retest entfällt im MRA-Umfang
  3. 3 Großbritannien 9,0 Mrd. € Retest jeder Charge
  4. 4 China 5,4 Mrd. € Retest jeder Charge
  5. 5 Südkorea 5,3 Mrd. € Retest jeder Charge
  6. 6 Indien 2,9 Mrd. € Retest jeder Charge

Einfuhren der EU 2025 aus Ländern außerhalb der EU, Arzneimittel (HS 30). Quelle: Eurostat Comext, Stand Oktober 2026

Drei Nachweise

Drei Nachweise für einen Wirkstoff.

Bei Wirkstoffen aus China werden drei Unterlagen oft verwechselt. Jede belegt etwas anderes, keine ersetzt die andere. Fahren Sie über die Kreise.

Für die Einfuhr des Wirkstoffs zählen GMP-Zertifikat und schriftliche Bestätigung, für die Zulassung das CEP.

So läuft es ab

Vom chinesischen Werk zur ersten Lieferung.

So läuft es, wenn ein Hersteller in der EU erstmals einen Wirkstoff aus China bezieht oder ein Fertigarzneimittel aus China in die EU geht.

  1. 01

    Unterlagen sichten

    Wir prüfen EU-GMP-Status, schriftliche Bestätigung, CEP und Qualitätsvereinbarung auf Vollständigkeit und Gültigkeit.

  2. 02

    Audit beim Hersteller

    Wo nötig, auditieren wir das Werk nach EU-GMP, als Teil der Lieferantenqualifizierung.

  3. 03

    Einfuhr mit unseren Partnern

    Fertigarzneimittel führt ein Partner physisch ein, unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.

  4. 04

    Retest in Itzehoe

    Unser GMP-zertifiziertes Labor prüft jede Charge vollständig nach den Vorgaben der Zulassung.

  5. 05

    Zertifizierung durch die QP

    Unsere Sachkundige Person zertifiziert die Charge. Danach geht sie in der EU in den Verkehr.

Routen-Check

Welche Schritte braucht Ihr Produkt?

Ein paar Klicks, und Sie sehen Ihre Route in den EU-Markt. Das ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worüber wir sprechen sollten.

Der rechtliche Rahmen

Was die Vorschriften verlangen.

Art. 46b und 111b Richtlinie 2001/83/EG

Eingeführte Wirkstoffe brauchen eine schriftliche Bestätigung der Behörde des Herstellungslandes. China steht nicht auf der Liste der Länder, für die das entfällt. Für ein eingeführtes Fertigarzneimittel ist keine Bestätigung nötig.

Zur Quelle ↗

NMPA-Bekanntmachung 2025 Nr. 113

In China stellt die Arzneimittelbehörde der Provinz, in der das Werk liegt, die Bestätigung für Wirkstoffe zur Ausfuhr in die EU aus. Sie gilt drei Jahre.

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EU-Kommission, Fragen und Antworten zur Wirkstoffeinfuhr

Die schriftliche Bestätigung ist auch nach einer Inspektion der EDQM nötig, beides läuft unabhängig voneinander (Frage 30). Für Wirkstoffe in einem eingeführten Fertigarzneimittel gilt sie nicht (Frage 10).

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EDQM, Eignungszertifikat (CEP)

Ein CEP belegt, dass die Qualität eines Wirkstoffs durch die Monografie des Europäischen Arzneibuchs ausreichend geprüft ist. Die EDQM inspiziert dafür auch Werke in China.

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Art. 51 Abs. 1 Richtlinie 2001/83/EG

Jede Charge eines Arzneimittels aus einem Drittland wird in der EU vollständig analysiert. Ein Abkommen, das darauf verzichtet, besteht mit China nicht.

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Was A&O übernimmt

Alles aus einer Hand, mit Namen und Gesicht.

Häufige Fragen

Was Hersteller und Einkäufer zu China fragen.

Wer stellt die schriftliche Bestätigung für Wirkstoffe aus China aus?

Die Arzneimittelbehörde der Provinz, in der das Werk liegt, nicht die NMPA in Peking. Grundlage ist die NMPA-Bekanntmachung 2025 Nr. 113. Die Bestätigung gilt drei Jahre.

Braucht ein Fertigarzneimittel aus China eine schriftliche Bestätigung?

Nein. Die schriftliche Bestätigung braucht es nur, wenn der Wirkstoff selbst in die EU eingeführt wird. Für ein Fertigarzneimittel aus China zählt das GMP-Zertifikat des Herstellers, auch wenn der Wirkstoff aus China stammt. Das CEP des Wirkstoffs gehört in den Zulassungsantrag, nicht zur Einfuhr.

Ersetzt ein CEP die schriftliche Bestätigung?

Nein. Das CEP belegt die Qualität des Wirkstoffs nach dem Europäischen Arzneibuch, die schriftliche Bestätigung die Aufsicht durch die chinesische Behörde. Nach den Fragen und Antworten der EU-Kommission ist die Bestätigung auch nach einer Inspektion der EDQM nötig.

Müssen Chargen aus China in der EU noch einmal getestet werden?

Ja, bei Fertigarzneimitteln jede Charge. Ein Abkommen über gegenseitige Anerkennung gibt es mit China nicht. A&O übernimmt den Retest im eigenen Labor in Itzehoe und die Zertifizierung durch die Sachkundige Person.

Warum ist China für die Arzneimittelversorgung der EU so wichtig?

Nach einer Studie der EU-Kommission von 2021, die der Rat der EU zitiert, kommen 80 Prozent der eingeführten pharmazeutischen Ausgangsstoffe aus fünf Ländern, 45 Prozent allein aus China. Bei organischen Chemikalien und Antibiotika ist China nach Eurostat der größte Lieferant der EU.

Gilt das auch für Hongkong und Taiwan?

Für Hongkong ja, es steht nicht auf der EU-Liste. Taiwan steht seit 2023 auf der Liste nach Art. 111b, für Wirkstoffe von dort ist keine schriftliche Bestätigung nötig. Die EU weist darauf hin, dass die Aufnahme keine Aussage zum rechtlichen Status Taiwans ist.

Weitere Herkunftsländer

Wirkstoffe und Arzneimittel aus China, sicher in die EU.

Unterlagenprüfung, Audit, Einfuhr, Retest und Freigabe aus einer Hand. Auf Deutsch oder Englisch.

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