Abkommen EU-Schweiz, Anhang 1 Kapitel 15
Gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen, Herstellungserlaubnissen und Chargenzertifikaten. Das Zertifikat des Herstellers gilt ohne erneute Kontrolle bei der Einfuhr.
Zur Quelle ↗EU-Markteintritt · Schweiz
Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU erspart Ihren Chargen den Retest. Was es nicht erspart: einen Einführer mit Erlaubnis in der EU, eine Sachkundige Person, die jede Charge zertifiziert, und einen Zulassungsinhaber im EWR. Das übernimmt A&O, gemeinsam mit unseren Partnern für die Einfuhr.
Der Weg einer Charge aus der Schweiz
Schweiz
Herstellung und Prüfung Anerkannt
Die GMP-Inspektion von Swissmedic gilt auch in der EU.
Schweiz
Chargenzertifikat Anerkannt
Wird ohne erneute Kontrolle bei der Einfuhr anerkannt.
EU-Grenze
Einfuhr mit Partnern Übernimmt A&O
Unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.
Itzehoe
EU-Retest Entfällt
Das Abkommen ersetzt die erneute Prüfung in der EU.
Efringen-Kirchen
Zertifizierung durch die QP Übernimmt A&O
Für jede Charge, gestützt auf das Schweizer Zertifikat.
EU und EWR
Markt in 30 Ländern Ziel
Mit Zulassungsinhaber im EWR.
Der kürzeste Weg in den EU-Markt: Das Schweizer Zertifikat ersetzt den Retest.
Arzneimittel hat die EU 2025 aus der Schweiz eingeführt, ein Drittel aller Einfuhren von außerhalb der EU.
Eurostat Comext, HS 30Seit dem 1. Juni 2002 erkennen EU und Schweiz GMP-Inspektionen und Chargenzertifikate gegenseitig an.
EMA, MRAgehen Chargen, die in der Schweiz hergestellt wurden, in die EU. Die Zertifizierung durch die Sachkundige Person bleibt.
Abkommen EU-Schweiz, Kapitel 15Kurz gesagt
Einen Zulassungsinhaber mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum, denn die Schweiz gehört nicht zum EWR. Dazu einen Einführer mit Einfuhrerlaubnis in der EU und eine Sachkundige Person, die jede Charge zertifiziert.
Den Retest erspart das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung: Das Chargenzertifikat des Schweizer Herstellers wird bei der Einfuhr ohne erneute Kontrolle anerkannt. Das gilt für Produkte, die in der Schweiz hergestellt wurden. Stammen Bulk oder Zwischenprodukt aus einem Drittland, wird in der EU erneut geprüft.
Vorschriften geprüft am 19.10.2026 an den Originalquellen
Woher die EU ihre Arzneimittel bezieht
Die Schweiz ist das zweitgrößte Herkunftsland. Dank Abkommen entfällt der Retest, nicht aber die Freigabe in der EU.
Einfuhren der EU 2025 aus Ländern außerhalb der EU, Arzneimittel (HS 30). Quelle: Eurostat Comext, Stand Oktober 2026
Wann das Abkommen greift
Ob Ihre Chargen ohne Retest in die EU gehen, hängt davon ab, wo sie entstehen. Entscheidend ist der Bulk, nicht die Verpackung.
Kein Retest
Das Chargenzertifikat wird ohne Retest anerkannt. Die Sachkundige Person in der EU zertifiziert darauf gestützt.
Kein Retest
Das Produkt gilt weiter als Schweizer Produkt, der Retest entfällt.
Retest in der EU
Das Abkommen greift nicht. Jede Charge wird in der EU erneut geprüft.
So läuft es ab
So läuft es, wenn ein in der Schweiz hergestelltes Arzneimittel in die EU geht. Der Retest entfällt, die übrigen Schritte bleiben.
Ein Schweizer Unternehmen ohne Niederlassung in der EU kann nicht Zulassungsinhaber in der EU sein. A&O übernimmt die Rolle übergangsweise im iMAH-Modell.
Wir regeln mit Ihnen Chargenzertifikat, Unterlagen und Kommunikation zwischen Ihrer fachtechnisch verantwortlichen Person und unserer QP.
Die physische Einfuhr übernimmt ein Partner, unter der Einfuhrerlaubnis von A&O und der unseres Partners.
Unsere Sachkundige Person zertifiziert jede Charge, gestützt auf das Schweizer Chargenzertifikat.
Danach steht der Markt in allen 30 Ländern offen.
Routen-Check
Ein paar Klicks, und Sie sehen Ihre Route in den EU-Markt. Das ersetzt keine Beratung, zeigt aber, worüber wir sprechen sollten.
Der rechtliche Rahmen
Gegenseitige Anerkennung von GMP-Inspektionen, Herstellungserlaubnissen und Chargenzertifikaten. Das Zertifikat des Herstellers gilt ohne erneute Kontrolle bei der Einfuhr.
Zur Quelle ↗Mit dem Abkommen kann die Prüfung in der EU entfallen. Die Sachkundige Person zertifiziert trotzdem jede Charge und trägt sie in ein Register ein.
Zur Quelle ↗Stammen Bulk oder Zwischenprodukt aus einem Drittland, greift das Abkommen nicht und die Charge wird in der EU erneut geprüft. Wirkstoff oder Packmittel aus Drittländern ändern daran nichts.
Zur Quelle ↗Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Jede gewerbsmäßige Einfuhr von dort braucht deshalb eine Einfuhrerlaubnis. Nach Annex 21 des EU-GMP-Leitfadens braucht dafür der Ort der physischen Einfuhr eine Erlaubnis und ebenso der Ort der Freigabe. A&O hat die Einfuhrerlaubnis für die Freigabe, die physische Einfuhr übernimmt ein Partner.
Zur Quelle ↗Zulassungsinhaber müssen in der EU ansässig sein, in Deutschland darf nur ein pharmazeutischer Unternehmer mit Sitz in EU oder EWR Arzneimittel in den Verkehr bringen.
Zur Quelle ↗Die Schweiz steht auf der Liste der Länder mit gleichwertiger Wirkstoffaufsicht. Für Schweizer Wirkstoffe braucht es keine schriftliche Bestätigung.
Zur Quelle ↗Was A&O übernimmt
Häufige Fragen
Nein, wenn das Produkt in der Schweiz hergestellt wurde. Nach dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung wird das Chargenzertifikat des Herstellers bei der Einfuhr ohne erneute Kontrolle anerkannt. Stammen Bulk oder Zwischenprodukt aus einem Drittland, wird in der EU erneut geprüft.
Ja. Die Sachkundige Person des Einführers in der EU zertifiziert jede Charge, gestützt auf das Schweizer Chargenzertifikat. Die Charge muss dafür in die EU eingeführt sein. A&O übernimmt die Freigabe, die physische Einfuhr ein Partner.
Nein. Die Schweiz gehört zur EFTA, aber nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Der Zulassungsinhaber muss in der EU oder im EWR ansässig sein. A&O kann die Rolle im iMAH-Modell übergangsweise übernehmen.
Nein. Für den EU-Markt braucht es eine eigene Zulassung, national oder zentral bei der EMA. Das Abkommen betrifft GMP-Inspektionen und Chargenzertifikate, nicht die Zulassung.
Das Paket wurde am 2. März 2026 unterzeichnet und ist noch nicht in Kraft. Nach Angaben des Bundesrats bleiben die Grundsätze des Anerkennungsabkommens unverändert, es soll künftig nur regelmäßig aktualisiert werden.
Weitere Herkunftsländer
Einfuhr mit unseren Partnern, Freigabe und Zulassungsinhaber aus einer Hand. Ein Gespräch genügt, auf Deutsch oder Englisch.
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